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   VG Sigmaringen, 12.07.2000 - 9 K 15/00   

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https://dejure.org/2000,22969
VG Sigmaringen, 12.07.2000 - 9 K 15/00 (https://dejure.org/2000,22969)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12.07.2000 - 9 K 15/00 (https://dejure.org/2000,22969)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 9 K 15/00 (https://dejure.org/2000,22969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von Bezügen wegen zuviel gezahlten Ortszuschlags der Stufe 2 durch das Land; Bezüge für einen geschiedenen Realschullehrer in der Besoldungsgruppe A13; Vereinbarung über einen gegenseitigen Unterhaltsverzicht bei der Scheidung der Ehe eines Beamten; Wahl ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1330
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 4 S 68/95

    Beamtenrecht: Schadensersatz wegen Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2000 - 9 K 15/00
    Eine solche Obliegenheitsverletzung liegt insbesondere vor, wenn dem Bezügeempfänger aufgrund deutlich vor Auge getretener Umstände mit einfachen und naheliegenden Überlegungen hätte bewusst werden müssen, dass ihm die zu Unrecht erbrachten Leistungen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht zustehen könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.1996 - 4 S 68/95 -).
  • BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88

    Ortszuschlag - Geschiedener Soldat - Stufe 1 des Ortszuschlages

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2000 - 9 K 15/00
    Danach können die Ehegatten über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung eine Vereinbarung des Inhalts treffen, dass statt einer Unterhaltsrente eine Abfindung in Kapital gezahlt wird, die die Unterhaltspflicht zum Erlöschen bringt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.1991 - 6 C 51.88 -, NJW 1991, 2718, DÖV 1991, 942; Schwegmann/Summer, Bundesbesoldungsgesetz , Ordner II, Stand: September 1999, § 40 RdNr. 7.5; der Sachverhalt des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.07.1999 - 2 C 25.98 - ist nicht vergleichbar [Versorgungsausgleich]).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 25.98

    Soldatenversorgungsrecht - Versorgungsbezüge, Kürzung der - nach

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2000 - 9 K 15/00
    Danach können die Ehegatten über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung eine Vereinbarung des Inhalts treffen, dass statt einer Unterhaltsrente eine Abfindung in Kapital gezahlt wird, die die Unterhaltspflicht zum Erlöschen bringt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.1991 - 6 C 51.88 -, NJW 1991, 2718, DÖV 1991, 942; Schwegmann/Summer, Bundesbesoldungsgesetz , Ordner II, Stand: September 1999, § 40 RdNr. 7.5; der Sachverhalt des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.07.1999 - 2 C 25.98 - ist nicht vergleichbar [Versorgungsausgleich]).
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